Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
Sollten seitens der B&S keine berechtigten Forderungen bestehen, erhalten Sie die eingezahlten Genossenschaftsanteile (jedoch nicht das Eintrittsgeld) bei Fälligkeit zurück, sofern Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann nur gekündigt werden, wenn Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben oder dieser nicht mehr besteht. Gemäß unserer Satzung können Sie zum 31.12. des nächsten Jahres kündigen. Ausgezahlt wird Ihr Guthaben im Juli des darauf folgenden Jahres. Beispiel: Sie kündigen Ihren Mietvertrag und Ihre Mitgliedschaft am 30.09.2023. Der Mietvertrag endet spätestens am 31.12.2023, die Mitgliedschaft endet ein Jahr später am 31.12.2024 und Ihre Anteile werden Anfang Juli 2025 ausgezahlt.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?