Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?

Sollten seitens der B&S keine berechtigten Forderungen bestehen, erhalten Sie die eingezahlten Genossenschaftsanteile (jedoch nicht das Eintrittsgeld) bei Fälligkeit zurück, sofern Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann nur gekündigt werden, wenn Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben oder dieser nicht mehr besteht. Gemäß unserer Satzung können Sie zum 31.12. des nächsten Jahres kündigen. Ausgezahlt wird Ihr Guthaben im Juli des darauf folgenden Jahres. Beispiel: Sie kündigen Ihren Mietvertrag und Ihre Mitgliedschaft am 30.09.2023. Der Mietvertrag endet spätestens am 31.12.2023, die Mitgliedschaft endet ein Jahr später am 31.12.2024 und Ihre Anteile werden Anfang Juli 2025 ausgezahlt.

Zurück

© 2024 Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG