Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?

Erst nachdem Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, werden Sie beim Abschluss des Mietvertrages (Nutzungsvertrages) auch Mitglied der Genossenschaft. Die Zahlung der Genossenschaftsanteile ist somit keinesfalls vor der Unterzeichnung eines Miet- bzw. Nutzungsvertrages nötig.

Zurück

© 2024 Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG