Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
Generell gilt die gesetzliche Kündigungsregelung. Hier haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Beispiel: Ihre Kündigung geht am 30.09.2024 bei uns ein. Ihr Mietvertrag endet dann spätestens am 31.12.2024. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung mit den Original-Unterschriften aller Mieter bei uns eingereicht werden muss. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist nicht rechtsgültig und wird von uns nicht akzeptiert.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?